Der Referentenentwurf zu elektronnischen Wertpapieren wurde im August den beteiligten Stakeholdern bekannt gemacht. Inhaltlich bietet er einen Framework, der einige bisher entgegenstehende Regelungen wie z.B. die Körperlichkeit eines Wertpapiers bereinigt. Man darf gespannt sein, wie die Bundesregierung die Empfehlungen und Ideen aus diesem Entwurf umsetzen wird. Deutschland nimmt mit dem Entwurf und der später folgenden Gesetzesvorlage eine Vorreiterstellung in dieser Sache ein, der Markt für blockchain-basierte Verbriefungen kann auf dieser Basis weiter wachsen.
Es besteht in der Praxis ein Bedürfnis dafür, eine Unternehmensfinanzierung auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die elektronisch und ggf. mittels der Blockchain-Technologie begeben werden. Derzeit verlangt das deutsche zivilrechtliche Wertpapierrecht aber zwin-gend eine Urkunde. Da andere Staaten bereits die elektronische Begebung von Wertpapieren ermöglichen und auch teilweise Regelungen über Blockchain-Wertpapiere vorsehen, besteht die Gefahr, dass die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland verringert werden könnte, wenn es in Deutschland keine entsprechenden Regelungen gibt.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren und damit den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Dabei soll dem Anlegerschutz Rechnung getragen wer-den. Zugleich soll durch das Schaffen rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsstrukturen die Integrität, die Transparenz und die Funktionsfähigkeit der Fi-nanzmärkte geschützt und verbessert werden. Ebenso soll durch das Kreieren rechtssicherer Lösungen die Sicherheit von technologischer Neuerungen erhöht werden und die Vo-raussetzungen für Innovationen im Finanzsektor verbessert werden.
Den vollständigen Referentenentwurf gibt es hier: Referentenentwurf zum elektronischen Wertpapier